Die BeihilfeExperten

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG

Private Krankenversicherung,verständlich erklärt.

Wie die PKV funktioniert, worin sie sich von der gesetzlichen Kasse unterscheidet und worauf du als Beamtin oder Beamter mit Beihilfe achten solltest.

Vier Grundlagen, die alles erklären.

Beitrag nach Risiko, nicht nach Gehalt

In der PKV richtet sich der Beitrag nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif – nicht nach deinem Einkommen.

Leistungen sind vertraglich zugesagt

Was im Tarif steht, gilt. Der Versicherer kann den vereinbarten Leistungsumfang später nicht einseitig kürzen.

Jede Person hat einen eigenen Vertrag

Eine beitragsfreie Familienversicherung wie in der GKV gibt es nicht. Kinder und Partner werden einzeln versichert.

Gesundheitsprüfung beim Abschluss

Vorerkrankungen können zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen. Je früher der Abschluss, desto einfacher ist es meist.

Gesetzlich oder privat – der Unterschied.

BeitragsgrundlageProzentsatz vom EinkommenAlter, Gesundheit, Tarif
FamilieBeitragsfreie Familienversicherung möglichEigener Vertrag je Person
LeistungenGesetzlich geregelt, änderbarVertraglich zugesagt
BeihilfeWird meist nicht genutztErgänzt die Beihilfe passgenau
AlterBeitrag nach Einkommen im RuhestandAlterungsrückstellungen, Entlastungstarife möglich

Was für Beamte besonders zählt.

Beihilfekonformer Restkostentarif

Als Beamtin oder Beamter versicherst du nur den Teil, den die Beihilfe nicht übernimmt – typischerweise 50, 30 oder 20 Prozent.

Öffnungsaktion und Anwärter-Tarife

Für Anwärter gibt es besonders günstige Tarife, für Beamte mit Vorerkrankungen unter Bedingungen die Öffnungsaktion der PKV.

Beitrag im Ruhestand

Die Beihilfe steigt im Ruhestand meist auf 70 Prozent, der PKV-Anteil sinkt entsprechend. Zusätzlich lässt sich vorsorgen.

Wechsel innerhalb der PKV

Ein Tarifwechsel beim selben Versicherer ist nach § 204 VVG unter Anrechnung der Alterungsrückstellungen möglich.

Allgemeine Informationen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich sind die jeweiligen Tarifbedingungen sowie die Beihilfevorschriften des Bundes und der Länder.

Vier Fragen. Eine Minute. Danach reden wir persönlich.